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- Aktuelles -

Vogelschutz bei Bauprojekten

Europäische Gerichtshof (EuGH) bestärkte am Donnerstag den Vogelschutz bei Bauprojekten

Siehe Mitteilung im
Handelsblatt.com

20210304 handelsblatt

...Über 1000 Bürgerinitiativen in ganz Deutschland engagieren sich mittlerweile gegen den Bau neuer Anlagen – auch vor Gericht.

Wir, die BIOBRA, gehören auch dazu.

Wer uns unterstützen will, kann das gerne mit aktiver Mitgliedschaft und großzügigen Spenden tun.

Siehe:

IBAN: DE57 2606 2433 0102 1701 16

VR Bank Südniedersachsen

Verwendungszweck: Keine Windkraft in unseren Wäldern – KS04

14.01.2021 - Baustopp Windpark Wotan

2021 milan

Liebe Mitglieder, liebe Gleichgesinnte und Unterstützer,

dank der Unterstützung durch den Vorsitzenden der SDW Hessen, Herrn Bernhard Klug, können wir einen weiteren Erfolg unserer fachlichen Naturschutzarbeiten zum Schutz unserer Wälder gegen die Industrialisierung durch Windkraftanlagen verzeichnen.
An dieser Stelle möchten wir uns ausdrücklich bei der SDW bedanken, die sich als einziger Umweltverband gegen die Windkraftplanung in unserer Region positioniert hat und uns konsequent unterstützt.

Nur in dieser Kombination können unsere naturschutzfachlichen Kartierungen entsprechende Erfolge erzielen, da wir als BI nicht klageberechtigt sind.

Auch die für die Verhinderung des Windpark Wotans von Euch / Ihnen gespendeten Finanzmittel haben dazu beigetragen, dass eine juristische Begleitung unserer Arbeit möglich war.

Vielen Dank dafür!

Windpark-Wotan: Baustopp!!

Hier gelangen Sie zum vollständigen Text des...

VGH-Beschlusses

Ja, dass ist wirklich ein wesentlicher Etappensieg, der uns aufgrund der Aussage des VGH Kassel zum Habitat- und Artenschutz nochmals in unserer Vorgehensweise ausdrücklich bestätigt. Nur mit fachlich fundierten, durch Kartierungen belegten Fakten, werden wir – wie bereits in Fürstenhagen, Stadtwald Hofgeismar und Jühnde-Bördel – den Bau von Windkraftanlagen verhindern können. Solange wir dabei EU-konform handeln, kann auch eine Landesregierung und sogar die Bundesregierung daran nicht rütteln. So wurde durch den VGH-Beschluss auch die vom Hessischen Wirtschafts- und Umweltministerium verfasste Verwaltungsvorschrift  „Naturschutz/ Windenergie“ in Teilen als nicht gerichtsrelevant bezeichnet.

Entscheidend waren jedoch unsere Kartierungen und deren Auswertung, die dem VGH nachweisen konnten, dass die Untersuchungen der Gutachter für die Erteilung einer Genehmigung nicht ausreichend waren.

Der nächste Schritt ist nun das Berufungsverfahren, auf das wir uns jetzt schon vorbereiten, auch wenn es vermutlich noch in weiter Ferne liegt.

Da der unanfechtbare Beschluss des VGH überregionale Bedeutung hat und auch für unsere Strategie beim Windpark Reinhardswald von entscheidender Bedeutung ist, werden wir mit aller Beharrlichkeit unseren Weg weitergehen, in der Hoffnung weitere Erfolge zu erzielen und damit unsere Region vor der geplanten Industrialisierung zu schützen.

Danke an alle Aktiven und

viele Grüße

von Eurem / Ihrem Vorstand

 


 

PM der SDW vom 17.01.2021

20210118 pm sdw ks02

  1. Spendenaktion für den - Klimaschützer Reinhardswald -
  2. 26.01.2021 - Pressemitteilung
  3. Tagesschau.de - Waldzustandsbericht
  4. Die Natur der Grünen - TAZ

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