Rückt der Windpark Reinhardswald in weite Ferne?

- VGH-Beschluss zum Habitat- und Artenschutz -

Bereits seit 2012 arbeitet der gemeinnützige Naturschutzverein Bürgerinitiative Oberweser-Bramwald e. V. fachlich und vor allem ergebnisorientiert nach den aktuellen wissenschaftlichen Standards.

Im Zuge der Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen wurden in den vergangenen Jahren ausschließlich rechtlich relevante Einwendungen - auf Basis gerichtsfester Daten – verfasst.

„Dies geschah stets mit dem Focus auf den Habitat- und Artenschutz".
Dabei galt immer Qualität und Rechtssicherheit vor Quantität“ kommentiert die stellvertretende Vorsitzende der Bürgerinitiative, Stefanie Schmidt-Georgi.

In den bisherigen Genehmigungsverfahren, in die sich die Bürgerinitiative aktiv eingebracht hat, konnten mehrere der beantragten Windkraftanlagen aufgrund der sorgfältigen, naturschutzfachlichen Kartierungen verhindert werden.

So z. B. in Uslar-Fürstenhagen und im Stadtwald Hofgeismar.

Grund für die Ablehnung der Genehmigungen war bei allen Verfahren die unzureichende Berücksichtigung des Habitat- und Artenschutzes in den vorgelegten Gutachten der Projektierer.

Um den „hinderlichen“ Artenschutz auszuhebeln und damit den Weg für den Ausbau der Windkraft in Hessen – vor allen Dingen in den Wäldern – zu vereinfachen und damit zu beschleunigen, trat am 01.01.2021 die Verwaltungsvorschrift „Naturschutz/Windenergie“, verfasst vom Hessischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium (GRÜNE), unter Beteiligung von BUND, Nabu und HGON, in Kraft.

Der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel bestimmt dagegen in seinem Beschluss vom 14.01.2021 unter anderem, dass die Verwaltungsvorschrift der GRÜNEN-Minister für die Gerichte nicht verbindlich ist.

Diese Entscheidung begrüßt der Vorstand der Bürgerinitiative Oberweser-Bramwald e. V. ausdrücklich, da sie eine weitreichende Wirkung hat, wie es auch die starke Resonanz von Verbänden, Initiativen und aus der Bevölkerung erkennen lässt.

Auch der habitatschutzrechtliche Hinweis, dass die „besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse“ – wie es der Europäische Gerichtshof (EuGH) fordert – heranzuziehen sind, ist maßgeblich für andere Genehmigungsverfahren.

Die bisherige Praxis von „Gefälligkeitsgutachten“ hat damit keine Zukunft mehr.

Dies gilt insbesondere auch für das aktuelle Genehmigungsverfahren „Windpark Reinhardswald“ (KS04a+KS04b).

Auch hier werden die habitat- und artenschutzrechtlichen Antragsunterlagen einer Überprüfung nicht standhalten können.

Dies belegen unter anderem die umfassenden naturschutzfachlichen Untersuchungen der Bürgerinitiative.

„Sollte das Regierungspräsidium, trotz der unzureichenden Antragsunterlagen, Anlagen im Reinhardswald genehmigen, werden wir, wie bereits im Genehmigungsverfahren „Windpark Wotan“, unsere Unterlagen für einen Rechtsstreit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) zur Verfügung stellen, um diesen Naturfrevel zu verhindern“, so die Vorsitzende Gabriele Niehaus-Uebel.

Damit dürfte ein Bau der geplanten 18 Windkraftanlagen in weite Ferne rücken.

Die bisherigen, wissenschaftlich fundierten Untersuchungen, zeigen deutlich, dass der Naturraum in der Oberweser-Bramwald-Region aufgrund des unionsbasierten Habitatschutzrechts grundsätzlich für den Bau von Windkraftanlagen nicht geeignet ist.

Die Bürgerinitiative Oberweser-Bramwald behält sich vor, die bei der EU derzeit ruhende Beschwerde zu reaktivieren.

Bürgerinitiative Oberweser-Bramwald e. V.
Klosterhof 6
34346 Hann. Münden