01.07.2020 - PRESSEMITTEILUNG - Windpark Reinhardswald GmbH plant Windkraftruinen mit Phantomstrom

Die Windpark Reinhardswald GmbH hat aufgrund der in Auftrag gegebenen Gutachten festgestellt,
dass durch das im Bereich der geplanten Anlagen hohe Vorkommen streng geschützter Großvogelarten eine Kollision
und damit Verletzung des Tötungsverbotes sehr wahrscheinlich ist (Freiflächen als Nahrungshabitate im Reinhardswald).

Um die Genehmigung der geplanten Anlagen nicht durch artenschutzrechtliche Auflagen zu gefährden,
bietet der Betreiber umfangreiche Abschaltzeiten an.

So sollen alle Anlagen für die nächsten 10 Jahre von März bis August tagsüber abgeschaltet werden.

Durch unsere Kartierergebnisse werden sich diese Abschaltungen auf den Zeitraum Februar bis Oktober erweitern.

Kommen nun noch Abschaltzeiten in der Nacht durch die Fledermausvorkommen hinzu, stehen die Anlagen den überwiegenden Teil des Jahres still und dies in einem als Schwachwindgebiet sowieso bereits am Limit der Produktion sich befindenden Standort.

Damit ist die gesamte Planung höchst spekulativ und risikobehaftet.

Wenn hier Gemeinden mit Bürgschaften das sich bereits jetzt abzeichnende Scheitern des Projektes unterstützen,
ist dies aus unserer Sicht ein unverantwortliches Handeln gegenüber den Mitbürgern und sogar ein Fall für die Kommunalaufsicht.

Derzeit gängige Praxis aller Windparkbetreiber so auch im Reinhardswald ist folgende:

  • Grundsätzlich ist der Artenschutz zunehmend der Verhinderungsgrund für den Erhalt von Genehmigungen zum Bau von Windkraftanlagen insbesondere im Wald.

  • Sofern diese artenschutzrechtlichen Sachverhalte gegen den Bau der WKA sprechen, umgehen die Betreiber diesen Hinderungsgrund durch das Anbieten großzügiger Abschaltzeiten.

  • Die Genehmigung muss seitens der Behörden erteilt werden, da durch die Auflage der Abschaltzeiten Artenschutzrecht eingehalten wird.

  • Ein Teil der Verluste durch die Abschaltzeiten wird durch den Korrekturfaktor für Schwachwindstandorte des EEG abgefangen.

  • Gewinne können aber nicht mehr im ursprünglich geplanten Umfang erzielt werden.

  • Nach erteilter Genehmigung ergeben die nachträglichen Untersuchungen der Betreiber, dass es keine Gefahr mehr für die geschützten Arten gibt (Welch Wunder!!!).

  • Die Behörde kann dies in der Regel nicht überprüfen, da sie über keine eigenen Daten verfügt und hebt die umfangreichen Abschaltzeiten auf.

  • Erfolgt keine Aufhebung der den Ertrag minimierenden Abschaltungen, klagt der Betreiber gegen diese Auflagen, d.h. er klagt gegen seine eigenen Vorgaben, weil eine Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist.

Damit plant die Windpark GmbH derzeit gezielt Windkraftruinen, die lediglich Phantomstrom produzieren sollen.

Und dies unter dem Deckmantel des Klimaschutzes und der angeblichen CO²-Reduktion!

Um die Umsetzung der Pläne der Betreiber zu verhindern, werden die umfangreichen, avifaunistischen Kartierungen der Fachgruppe Naturschutz, BI- Oberweser-Bramwald,
weiterhin von maßgeblicher Bedeutung sein.

Hier noch weiterführende Links zum Begriff:

Googlesuche - Phantomstrom
und
Googlesuche - Geisterstrom